Allgemeine Geschäftsbedingungen
Floß Vermietung Mirko Föst
Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages, der zwischen dem Charterer und dem Vercharterer über ein Hausboot und Wasserbungalow abgeschlossen wird. Mit der Buchung erkennt der Charterer diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für sich und die mitreisenden Personen an.
Vertragsabschluss
Der Chartervertrag kommt zustande durch
1. Onlinebuchung des Charterers auf der Webseite www.Hausboot-Rheinsberg.de
2. Buchung per Mail unter Angabe der buchungsrelevanten Daten
Für Punkt 1. und 2. gilt = die Willenserklärung des Charterers
Nach Bearbeitung durch unsere Reservierung erhält der Charterer eine Buchungsbestätigung sowie die Rechnung per Mail zugesandt. Erst mit Zugang dieser Mail kommt der Vertrag durch beidseitige Willenserklärung endgültig zustande.
Der Vercharterer ist bei Zahlungsverzug des Charterers berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Vercharterer eine Entschädigung entsprechend den nachstehenden Bestimmungen über den „Rücktritt des Charterers“ zu.
Der Vertrag kommt zustande zwischen der Foß Vermietung Mirko Föst und dem namentlich genannten Charterer. Eine Weitervermietung bzw. Untervermietung ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Floß Vermietung Mirko Föst zulässig.
Rücktritt des Charterers
Der Charterer ist berechtigt, vor Mietbeginn ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vercharterer vom Mietvertrag zurückzutreten.
Zahlungsbedingungen
Nach Vertragsabschluss wird der Mietpreis in maximal 2 Raten entsprechend der nachstehenden Bedingungen erhoben. Die Zahlungsbedingung wird in der versandten Rechnung aufgeführt.
- Bei Buchung (Vertragsabschluss) mehr als 56 Tage vor Anreise:
Anzahlung (70%) fällig 10 Tage nach Vertragsabschluss
Restzahlung (30%) fällig 20 Tage vor Reiseantritt - Bei Buchung 55-29 Tage vor Anreise:
Gesamtpreis fällig 10 Tage nach Vertragsabschluss - Bei Buchung 28-11 Tage vor Anreise:
Gesamtpreis fällig 3 Tage nach Vertragsabschluss - Bei Buchung weniger als 10 Tage vor Anreise:
Gesamtpreis sofort fällig
Pflichten der Floß Vermietung Mirko Föst
Der Vercharterer verpflichtet sich, das Mietobjekt zum vereinbarten Termin in einwandfreiem, betriebsbereitem Zustand für die Charterzeit zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Farbe besteht nicht, es sei denn, eine solche wurde ausdrücklich vereinbart und von dem Vercharterer mit der Buchungsbestätigung zugesagt. Lediglich der Floßtyp und Wasserbungalowtype muss dem in der Auftragsbestätigung entsprechen. Bei dem einzelnen Typen bleiben geringfügige Abweichungen bei Ausrüstung und Inventar vorbehalten.
Sollte der Vercharterer infolge eines während einer vorangegangenen Vercharterung entstandenen Schadens, Sperrung von Wasserstraßen, Havarie, Streiks oder dergleichen oder anderer Gründe nicht in der Lage sein, das Floß zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen, so ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er den Charterer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert hat. Alternativ ist der Vercharterer berechtigt, dem Charterer binnen 24 Stunden ab vereinbartem Übergabe-Zeitpunkt ein anderes, vergleichbares, auch größeres Floß zur Verfügung zu stellen. Im Rücktrittsfall wird der Mietzins zurückerstattet. In diesem Fall erhält der Kunde eine Entschädigung in Höhe von 1/7 des Wochenmietpreises. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Charterers wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Floß Vermietung Mirko Föst.
Die Verfügung über das Floß oder Wasserbungalow wird dem Charterer nach Einweisung zu demjenigen Zeitpunkt zuerkannt, indem er schriftlich anhand der Checkliste bestätigt, dass der Motor und das Floß im Allgemeinen betriebsfähig sind und die vorgelegte Inventarliste verglichen und unterzeichnet hat. Der Floßzustand und Wasserbungalow Zustand sowie Zustand und Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar werden bei Übergabe anhand einer Check- und Inventarliste von Charterer und Floß Vermietung Mirko Föst gemeinsam überprüft und festgestellt. Mit Unterzeichnung bestätigt der Charterer die ordnungsgemäße Übergabe des Floßes oder Wasserbungalows nach Maßgabe der Check- und Inventarliste. Danach sind alle Einwendungen des Charterers betreffs Ausrüstung und Tauglichkeit des Mietobjektes ausgeschlossen.
Versicherung
Haftpflicht (Schäden an fremden Wasserfahrzeugen etc.)
Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des verantwortlichen Bootsführers, soweit nicht Versicherungsschutz über eine Privat-Haftpflicht-Versicherung besteht. Der Charterer ist im Falle eines Haftpflichtschadens verpflichtet, den Nachweis eines fehlenden Versicherungsschutzes schriftlich zu erbringen (Erklärung des Charterers oder seiner Versicherung).
Kaskoversicherung (Schäden am Mietobjekt)
Das Floß oder Wasserbungalow ist vollkaskoversichert bei einer Selbstbeteiligung von 1.000,- Euro. Die Höhe der Kaution beträgt 1.000,-Euro.
Verursacht der Charterer einen größeren Schaden, haftet er auch über die Kaution hinaus bis zur Höhe der Selbstbeteiligung, also bis 1.000,- €.
Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig (z.B. wegen Trunkenheit) verursacht werden, haftet der Charterer in voller Höhe. Die von der Floß Vermietung Mirko Föst abgeschlossene Versicherung haftet nicht bei Unfällen von an Bord befindlichen Personen und für Schäden an mitgebrachten Gegenständen sowie für den Verlust von zur Ausrüstung gehörenden Gegenständen.
Pflichten des Charterers
Der Vercharterer behält sich das Recht vor, dem Charterer die Verfügung über das Floß zu verweigern für den Fall, dass in der Person des Charterers bzw. des vorgesehenen Schiffsführers (auch nach Ablegen des Charterscheins) erhebliche Zweifel an der Eignung zum Führen eines Sportbootes verbleiben oder nicht mindestens 2 Personen während des Törns an Bord sein werden (wobei Person 1 mindestens 18 Jahre alt sein muss und Person 2 in der Lage sein muss, das Floß mit der Bootsleine halten zu können). Zudem muss gewährleistet sein, dass mindestens ein volljähriges Crewmitglied ohne körperliche Einschränkungen zur Besatzung gehört. Andernfalls darf der Charterer den Hafen nicht verlassen.
Der Charterer verpflichtet sich, das Floß oder Wasserbungalow wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu handhaben. Den Vorschriften von Behörden muss Folge geleistet werden. Der Charterer ist im Fall einer Gesetzesübertretung, selbst unwillentlicher Art, den Behörden gegenüber persönlich haftbar. Der Charterer haftet für alle Schäden am Mietobjekt und Ausrüstung, auch für Folge- und Ausfallschäden, die von ihm oder seiner Crew vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Der Charterer darf andere Schiffe nicht abschleppen oder bergen und das Floß nur im Notfall schleppen lassen. Es besteht Fahrverbot zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang. Weiterhin verpflichtet sich der Charterer:
- Grundberührungen der Floß Vermietung Mirko Föst sofort zu melden
- bei Meldung schlechter Wetterverhältnisse (insbesondere Windstärken über 4, Nebel etc.) nicht mehr auszulaufen bzw. den nächstgelegenen Hafen oder eine sichere Ankerbucht aufzusuchen,
- Charterer haben sich an die mitgeteilten Beschränkungen bezgl. Fahrgebiet etc. zu halten.
Treten während der Charter Schäden am Floß bzw. Wasserbungalow oder der Ausrüstung auf, so hat der Charterer den Vercharterer sofort telefonisch zu informieren, um mit ihm die Reparatur abzustimmen.
Sollte ein kleiner Schaden die Weiterfahrt des Floßes nicht behindern, muss der Kunde den Vercharterer telefonisch benachrichtigen und bei selbstverursachten Schäden 24 Std. vor Nutzungsende zurückkehren, um die Behebung des Schadens zu ermöglichen, damit die Nutzung für die nachfolgenden Kunden nicht verzögert wird.
Rückgabe des Mietobjektes
Die Rückgabe des Floßes ist verbindlich zu den in der Auftragsbestätigung angegebenen Datum, Uhrzeit und Ort sowie von Sachen des Charterers beräumt und im besenreinen Zustand zu erfolgen. Die Rückgabe sollte unbedingt pünktlich erfolgen, da ansonsten ein ordentlicher Ablauf der folgenden Übergaben nicht gewährleistet werden kann. Bei verspäteter Rückgabe berechnet der Vercharterer 25,- € pro angefangener Stunde als Vertragsstrafe.
Bei der Rückgabe nimmt der Vercharterer eine Überprüfung des Floßes bzw. Wasserbungalow und seiner Einrichtung vor. Zustand und Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar werden anhand einer Checkliste überprüft und festgestellt. Der Benzintank des Floßes muss vollgetankt zurückgegeben werden, der Abwassertank muss vollständig entleert, sowie der Frischwassertank vollständig aufgefüllt werden.
Für vom Charterer zu vertretende Schäden, fehlende Ausrüstungsteile sowie andere Mängel hat der Charterer eine angemessene Entschädigung zu zahlen, die der Vercharterer nach billigem Ermessen (§315 BGB) festsetzt und die von der hinterlegten Kaution in Abzug gebracht wird. Weitergehende Ersatzansprüche der Floß Vermietung Mirko Föst werden dadurch nicht ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere, wenn eine Havarie oder vom Charterer zu vertretende Mängel verschwiegen worden sind. Dem Charterer bleibt der Nachweis, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, vorbehalten.
Bei Überschreitung der vereinbarten Charterzeit verpflichtet sich der Charterer zur Fortzahlung des Charterpreises sowie sonstiger durch die Überschreitung entstehender Kosten. Sollte durch die Überschreitung ein Anschlusscharter verloren gehen, haftet der Charterer für den entstandenen Schaden.
Fahrtüchtigkeit des Floßes / Mängel unterwegs
Im Fall einer Störung hat der Charterer die Hinweise der mitgelieferten Bedienungsanleitung des Charterschiffes und der Geräte genau zu befolgen. Nach Meldung an den Vercharterer werden notwendige Reparaturen ausschließlich durch den MOBILE-SERVICE der Floß Vermietung Mirko Föst durchgeführt. Der Vercharterer akzeptiert keine Erstattung von Auslagen/Kosten, die der Charterer eigenmächtig veranlasst hat (zum Beispiel Reparaturen durch Fremdfirmen o. ä.).
Ein ersatzfähiger Schaden entsteht nur dann, wenn das Schiff durch eine Störung, bzw. durch einen Schaden für mindestens 5 Stunden nicht mehr benutzt werden kann. Ausfallzeiten von weniger als 5 Stunden — ab Eingang der Meldung bei Floß Vermietung Mirko Föst — begründen keinen Schadensersatzanspruch, es sei denn, den Vercharterer trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Als Ausfallzeit zählt hierbei nur die Zeit zwischen 08:00 Uhr morgens und Sonnenuntergang.
Einsätze des MOBILE-SERVICE der Floß Vermietung Mirko Föst, die wegen vom Charterer oder seiner Crew selbst verschuldeter Schäden oder Störungen vom Mietobjekt und/oder Ausstattung (wie zum Beispiel Auflaufen auf Grund) erfolgen, werden kostenpflichtig abgerechnet. Es wird die ortsübliche Vergütung berechnet und der dieser entsprechende Betrag von der Kaution einbehalten.
Sicherheitshinweise
Führerschein: Das Floß darf nur führen, wer im Besitz einer dazu notwendigen Erlaubnis ist. Für die Führung unserer Floße ist der amtliche Sportbootführerschein Binnen erforderlich. Alternativ muss vor Fahrtantritt von dem Charterer bzw. vorgesehenen Schiffsführer (Charterer und Schiffsführer müssen nicht die gleiche Person sein) ein Charterschein erworben werden. Mit dem Erwerb des Charterscheins ist eine sorgfältige Einweisung in Theorie und Praxis der Bootsführung, einschließlich einer Einweisungsfahrt, verbunden. Die erworbenen Kenntnisse werden in einem Multiple Choice Test geprüft.
Dieser Charterschein berechtigt ausschließlich zum Führen des gemieteten Floßes während der Dauer der Charter. Die Beachtung und Einhaltung der rechtlichen Vorschriften zum Führen des Bootes obliegt dem Charterer und Schiffsführer in eigener Verantwortung.
Fahrgebiet: ausschließlich deutsche Binnengewässer, keine Küstengewässer.
Fahrteinschränkungen: Aus Sicherheitsgründen ist die Durchfahrt durch Berlin mit den Flößen der Floß Vermietung Mirko Föst lediglich über den Teltowkanal und den Landwehrkanal zulässig. Des Weiteren sind die Fahrten durch das Regierungsviertel Berlins sowie die auf der großen Müritz, Elbe und Oder mit dem Floß nicht gestattet. Beim Führen des Floßes mit einem Charterschein, sind weitere Besonderheiten und Vorgaben zu beachten, die sich auch erst nach dem Erwerb des Charterscheins ergeben können.
Sonstiges
Parkplätze: Es befinden sich genügend Parkplätze an bzw. im näheren Umfeld der Charterbasis. Kostenpflichtige Parkplätze werden laut Preisliste abgerechnet.
Haustiere: Haustiere sind an Bord nur mit Genehmigung des Vercharterers gestattet. Preise erhalten Sie auf Anfrage (für Hunde — wie auf der Website veröffentlicht) in Abhängigkeit vom erhöhten Reinigungsaufwand. Für Schäden, die Haustiere am Boot oder dessen Ausrüstung verursachen, haftet der Charterer.
Rückgabe des Floßes oder Wasserbungalow: Am Ende der Charter muss das Mietobjekt in einem ordentlichen, besenreinen Zustand und gespültem Geschirr an den Vercharterer zurückgegeben werden. Bei groben Verschmutzungen (z.B. Flecken in den Sitzmöbeln) behalten wir uns eine zusätzliche Reinigungsgebühr vor.
Mietpreis: Der vereinbarte Mietpreis umfasst das Floß oder Wasserbungalow mit Ausstattung (Geschirr, Bettdecken und Kissen, Kartenmaterial, Bordbuch, Zubehör). Das Floß oder Wasserbungalow wird mit ausreichend Treibstoff- u. Gasvorrat übergeben, der Treibstoffverbrauch wird bei Mietende abgerechnet. Unsere Betten sind aus hygienischen Gründen nur mit Bettwäsche zu benutzen! Bettwäsche und Handtücher sind mitzubringen oder können gegen Gebühr vor Ort ausgeliehen werden.
Gerichtsstand und Erfüllungsort: Gerichtsstand und sonstiger Erfüllungsort ist Neuruppin. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollten Teile dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Solchen Falls wird die unwirksame Bestimmung ersetzt durch eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Regelung möglichst nahekommt.
Datenschutz: Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail Adressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Daten werden vertraulich behandelt, es erfolgt keine Weitergabe an Dritte und dient zur Abwicklung und Information der Kundenanfrage.